Homepage Tierarztpraxis Adendorf
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Leistungen

Von der allgemeinen Untersuchung bis zu speziellen Fachbereichen

In unserer Kleintierpraxis bieten wir allgemeine tiermedizinische Leistungen ebenso wie spezielle Untersuchungen einzelner Organsysteme (Herz, Haut, Bewegungsapparat, Harnwege etc.)

Leistungsübersicht von A bis Z

  • Chirurgie
  • Ernährungsberatung
  • Goldimplantation
  • Sachkundeprüfung

Chirurgie

Chirurgie

Unsere Praxis verfügt über einen OP-Raum mit Vorbereitungsraum. Zur Überwachung nach Narkosen oder im Rahmen der Intensivversorgung von Problem- und Notfallpatienten können wir Hunde, Katzen und Heimtiere in unserem Boxenraum stationär aufnehmen.

Wir führen u.a. folgende Operationen durch

  • Kastrationen männlicher Tiere (Entfernung der Hoden, bei Hund, Katze, Frettchen, Kaninchen, Meerschweinchen etc. )
  • Kastrationen weiblicher Tiere (Entfernung der Eierstöcke ggf. auch der Gebärmutter bei Hund, Katze, Frettchen, Kaninchen, Meerschweinchen, etc. )
  • Operationen der Haut
  • Operationen der Bauch-/ Beckenhöhle
  • Operationen an den Augenlindern: Lidrandtumore, Korrektur von Rolllidern(Ektropium/Entropium)
  • Operationen am Bewegungsapparat: Kreuzbandrisse, Femurkopfluxationen, Amputationen(Zehen, Schwanz, ganze Gliedmaßen, Frakturen(gelenksfern))
  • Zahnextraktionen, Zahnsteinentfernung(Ultraschall), Zahnkorrekturen bei kleinen Heimtieren(Kaninchen, Meerschweinchen, Chinchilla)

Ernährungsberatung

Ernährungsberatung

Gesundheitliche Probleme ziehen häufig Konsequenzen in der Nahrungszusammensetzung mit sich. Vor allem Futtermittelunverträglichkeiten erfordern eine individuelle Rationsgestaltung, die z.B. in Form einer Eliminationsdiät von uns verordnet wird. Weitere häufige Bereiche sind Übergewicht, Nieren-, Herz-, Verdauungs- oder Leberstörungen.

Es ist häufig sinnvoll, sich bereits vor dem Eintritt solcher Störungen die Futterration genau anzusehen. Sie können bei uns eine genaue Rationsüberprüfung durchführen zu lassen. Diese kann Fehler in der Ernährung rechtzeitig aufdecken, welche durch eine Rationsanpassung korrigiert werden.

Goldimplantation

Goldimplantation

Die Goldimplantation (GI) als Schmerztherapie

Seit den 90er Jahren hat die GI einen großen Stellenwert bei der Bekämpfung chronischer Schmerzen des Bewegungsapparates. Kommend von der chinesischen Goldakupunktur hat sie sich weiterentwickelt zu einer umfassenden konservativen orthopädischen Methode mit ganzheitlichem Anspruch für den Bewegungsablauf, dessen langfristige Harmonisierung das Ziel der GI ist.

Gangbildanalyse, Palpationstechniken, deren Triggerpunkte, sowie diagnostisches Röntgen zeigen die "Schmerzreise" und führen uns zur Indikation (Hüftdysplasie, Spondylosen, Kniearthrosen, Ellbogendysplasie, Schulter- ,sowie Zehengelenksarthrosen). Mit der GI wird das Gangbild in Gänze und nicht nur die einzelne Gelenkerkrankung therapiert (sondern auch deren Folgeschäden durch Schonhaltung).

Wie funktioniert die GI?

Es wird 24karätiges Gold verwendet, welches biologisch inert ist. Das bedeutet, es wird vom Organismus als nicht fremd anerkannt, weshalb es zu keinen Abstoßungs- oder Entzündungsreaktionen kommt. Die elektrischen Eigenschaften des Goldes bewirken eine Neutralisierung des entzündeten Gewebes und somit der Schmerzweiterleitung, sowie eine bessere Durchblutung. Daraus resultiert eine akute Schmerzreduktion bzw Schmerzstillung, wodurch langfristig durch Stressreduktion, Verbesserung der Muskel- und Gelenksbelastung eine dauerhafte Gangbildverbesserung erreicht wird.

Die GI kann Arthrosen nicht rückgängig machen, aber durch Schmerzstillung (ohne Nebenwirkungen, wie bei dauerhafter Schmerzmedikation) wird keine Schonhaltung mehr eingenommen, die die "nächsten" Gelenke überlastet, das Gangbild normalisiert, und das Fortschreiten der Arthrose gehemmt. Durch die GI können viele chirurgische Eingriffe vermieden werden

Sachkundeprüfung

Sachkundeprüfung

Seit Oktober 2012 sind wir registriertes DOQ-Testcenter, d.h. wir haben die Zulassung erlangt, die bundesweit einheitliche Sachkundeprüfung für Hundehalter nach dem Niedersächsischen Gesetzt über das Halten von Hunden vom 26.05.2011 in Theorie und Praxis abzunehmen.

Seit dem 01.07.2011 muss jeder, der sich einen Hund anschafft, bis zum 01.07.2013 eine theoretische und praktische Sachkundenprüfung nachweisen. Sachkundig sind Personen, die nachweislich in den letzten 10 Jahren vor dem 01.07.2010 mindestens 2 Jahre einen Hund gehalten haben.

Ab dem 01.07.2013 muss die theoretische Sachkundenprüfung VOR Anschaffung des Hundes abgelegt werden, die praktische dann innerhalb des 1. Jahres.

Termine für die Sachkundeabnahme (theoretisch und praktisch) bitte in der Praxis erfragen